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Neues Wasserrecht des Bundes (DWA)


Neues Wasserrecht des Bundes - DWA begrüßt Chancen des neuen Wasserrechts

Neues Wasserrecht des Bundes - DWA begrüßt Chancen des neuen Wasserrechts

Pressemitteilung der DWA:

"Hennef, 22. Februar 2010 - Am 1. März 2010 tritt ein neues Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes in Kraft. Dieses löst das bisherige WHG ab, das seit dem 1. März 1960 galt und mehrfach novelliert wurde. Wesentliche Neuerung: Viele Sachverhalte, deren Regelung bisher den Ländern vorbehalten war, können nun bundeseinheitlich gestaltet werden. Dies bringt Vorteile für alle Akteure in der Wasserwirtschaft, erleichtert die Umsetzung europäischen Rechts in Deutschland und trägt zur Schaffung bundeseinheitlicher Standards im Umweltschutz bei.

Wasserrecht wird modernisiert

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt, dass es nach intensiven Vorarbeiten gelungen ist, das Wasserrecht bundesweit zu vereinheitlichen. Ein großes, für die Wasserwirtschaft bedeutendes Rechtsgebiet wird damit auf den neuesten Stand gebracht. Daraus können Vorteile für die Praxis erwachsen.

Wasserwirtschaftliche Belange der Länder werden berücksichtigt

Die Länder sind jetzt aufgerufen, ihre Landeswassergesetze zu überprüfen. Sie müssen dabei untersuchen, welche Regelungen fortgeführt werden können, welche zu modifizieren und welche eventuell ganz aufzuheben sind. In einzelnen Bereichen dürfen die Länder auch vom Bundesgesetz abweichen (Artikel 72 Grundgesetz). Das gilt allerdings nicht bei stoff- und anlagebezogenen Regelungen. Dort ist der Bund alleine für Gesetze zuständig.

Außerdem finden sich in einer Vielzahl von Vorschriften des neuen Bundeswasserrechts Öffnungsklauseln für die Länder, so dass landesspezifische Besonderheiten weiterhin im Wasserrecht berücksichtigt werden können. Es gilt nun für die Wasserwirtschaft, eine gute Balance zwischen den Vorgaben der Europäischen Union, dem neuen Wasserhaushaltsgesetz einschließlich der Rechtsverordnungen dazu sowie den landesrechtlichen Regelungen zu finden.

Das neue Wasserhaushaltsgesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft. Das bisherige Wasserhaushaltsgesetz von 1960, zuletzt 2002 novelliert, wird aufgehoben.

Rechtliche Grundlage

Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009, Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51, 6. August 2009, S. 2585-2621"


Quelle: DWA, 2010

Link: www.dwa.de/portale/dwa_master/dwa_master.nsf/home


eingetragen am: 05.03.10
erstellt von: h.temann@tsbi.de

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